“Activa Industrie 4.0”, “Wachstum” und “Cybersecurity”, neue Zuschüsse für spezialisierte Beratungsleistungen
Im Staatsanzeiger vom 25. August 2022 wird die Verordnung ICT/819/2022 vom 12. August veröffentlicht, die die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung des Wachstums von KMU durch die Programme “Activa Industria 4.0”, “Activa Crecimiento” und “Activa Ciberseguridad” im Rahmen des Plans für Erholung, Transformation und Widerstandsfähigkeit festlegt. Die Zuschüsse belaufen sich auf 2.140 bis 7.400 Euro und bestehen aus einer spezialisierten Beratungsleistung.
Die drei anzukündigenden Beihilfeprogramme weisen folgende Merkmale auf:
. “Activa Industria 4.0”: bietet eine umfassende Diagnose der digitalen Ausgangssituation des Unternehmens und die Ausarbeitung eines Transformationsplans. Programm zur Unterstützung von 3.300 KMU des verarbeitenden Gewerbes beim Übergang zur Industrie 4.0.
. “Activa Crecimiento”: bietet eine Analyse des Unternehmens, um die potenziellen Wachstumsbereiche zu ermitteln und einen Wachstumsplan mit spezifischen Verbesserungsmaßnahmen in den Bereichen Innovation, Personal, Betrieb, Digitalisierung, Marketing und Vermarktung sowie Finanzen zu erstellen. Das Programm zielt darauf ab, 2.600 KMU aus allen Sektoren zu unterstützen, insbesondere kleine Unternehmen mit der Fähigkeit zum Unternehmenswachstum.
. “Activa Ciberseguridad”: führt ein Audit der Cybersicherheit des Unternehmens durch, um das Sicherheitsniveau zu bestimmen und einen Cybersicherheitsplan zu erstellen. Dieses Programm richtet sich an alle Arten von KMU und hat zum Ziel, 4.500 Unternehmen zu unterstützen, die ihre Cybersicherheitsprozesse verbessern oder verstärken wollen.
In allen Programmen wird die Beratung durch thematische und demonstrative Workshops ergänzt. Die Dauer der Programme beträgt vier Monate für jedes begünstigte Unternehmen, mit 50 Stunden Beratung in den Programmen “Activa Industry 4.0” und “Activa Growth” und 20 Stunden Beratung im Programm “Activa Cybersecurity”.
Wachstumstreiber: Nachhaltigkeit und Digitalisierung
In der Präambel des Erlasses wird darauf hingewiesen, dass die COVID-19-Pandemie die EU-Mitgliedstaaten gezwungen hat, rasch koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um in erster Linie die Gesundheit der Bürger zu schützen und den Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern und gleichzeitig den Aufschwung zu fördern, wobei Nachhaltigkeit und Digitalisierung als Wachstumsfaktoren dienen.
Der Europäische Rat hat sich am 21. Juli 2020 auf ein weitreichendes Maßnahmenpaket geeinigt, das den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 umfasst und ein europäisches Konjunkturinstrument (EU der nächsten Generation) einschließt, dessen Kernstück der Konjunktur- und Resilienzmechanismus ist.
Um Zugang zu den Finanzmitteln dieses Mechanismus zu erhalten, mussten die Mitgliedstaaten einen auf die Wiederherstellung ausgerichteten Plan aufstellen. Spanien hat der Europäischen Kommission sein Konjunkturprogramm (im Folgenden “Konjunkturprogramm”) vorgelegt, das am 13. Juli 2021 mit einem Durchführungsbeschluss des Rates genehmigt wurde (CID).
Die Projekte dieses Konjunkturprogramms, die auf die Ziele des Konjunkturbelebungs- und Resilienzmechanismus, des grünen und des digitalen Übergangs ausgerichtet sind, werden in den kommenden Jahren Strukturreformen ermöglichen, und zwar durch regulatorische Änderungen und Investitionen, die einerseits eine Änderung des Produktionsmodells für die Erholung der Wirtschaft nach der durch COVID-19 verursachten Pandemie und andererseits einen Wandel hin zu einer widerstandsfähigeren Struktur ermöglichen, die unser Modell in die Lage versetzt, andere mögliche Krisen oder Herausforderungen in der Zukunft erfolgreich zu bewältigen.
Das Konjunkturprogramm umfasst zehn Hebelpolitiken und 30 Komponenten, die ein kohärentes Bündel von Investitionen und Reformen zur Wiederbelebung und zur Förderung eines Wandels des Wirtschafts-, Produktions- und Sozialmodells umfassen, um künftige Herausforderungen in ausgewogener Weise zu bewältigen: hin zu einem nachhaltigeren, digitalisierten Spanien mit Gleichheit und größerem sozialen Zusammenhalt.
Von den zehn Hebelpolitiken konzentriert sich die fünfte, “Modernisierung und Digitalisierung der Industrie und der KMU, Wiederbelebung des Tourismus und Förderung eines unternehmerischen Spaniens”, im Wesentlichen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und KMU.
Diese Politik umfasst die Komponente 13 des Konjunkturprogramms mit dem Titel “Förderung von KMU”, in der spezifische Herausforderungen hervorgehoben werden, die angegangen werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der spanischen Wirtschaft zu steigern und Wachstum und Beschäftigung zu fördern, wie z. B.: Unternehmertum, Wachstum, Digitalisierung, Innovation und Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen.
Konkret ist diese Komponente 13 in zwei Reformen und fünf Investitionen gegliedert, von denen eine, die Investition Nr. 2, C13.I2 “Wachstum”, darauf abzielt, das Wachstum von KMU durch drei verschiedene Projekte zu fördern: (i) das Programm Kapazitäten für das Wachstum von KMU, (ii) das Programm Unterstützung für industrielles Unternehmertum, (iii) die Stärkung des spanischen Bürgschaftssystems auf Gegenseitigkeit, um die Liquidität von KMU zu erhöhen und ihre Unterstützung in Form von Garantien zu erleichtern.
I2.2 Programm “Kapazitäten für das Wachstum von KMU”, dessen Ziel es ist, den Unternehmen die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, damit sie wachsen und wettbewerbsfähiger werden können, ihre Geschäftsmodelle weiterentwickeln und zum doppelten Übergang beitragen.
Die Stiftung EOI wird als Trägerin fungieren
Die Stiftung EOI wird als ausführende Stelle für die folgenden, in der oben genannten Maßnahme (C13.I2.2) enthaltenen Aktionen fungieren: C13.I2.2.1 “Activa Industria 4.0”, mit dem Ziel, die digitale Transformation von KMU in der Industrie zu unterstützen; C13.I2.2.2 “Activa Crecimiento”, um die Vergrößerung von KMU zu fördern; C13.I2.2. 3 “Activa Ciberseguridad”, das auf die Förderung von Cybersicherheitsaudits für KMU abzielt, und C13.I2.2.4 “Activa Startups”, das die offene Innovation im spanischen KMU-Ökosystem durch die Verbindung von KMU mit Start-ups unterstützen soll.
Auf dieser Grundlage werden die Programme “Activa Industria 4.0”, “Activa Crecimiento” und “Activa Ciberseguridad” als Initiativen zur Förderung von KMU des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus und der EOI-Stiftung entwickelt.
Die drei Programme sind Teil der Nationalen Strategie für die vernetzte Industrie 4.0, die darauf abzielt, die industrielle Wertschöpfung und die qualifizierte Beschäftigung in diesem Sektor zu erhöhen, indem sie ihr eigenes Modell für die Industrie der Zukunft durch die Entwicklung des lokalen Angebots an digitalen Lösungen fördert und auch unterschiedliche Wettbewerbshebel zur Unterstützung der spanischen Industrie und zur Ankurbelung ihrer Exporte unterstützt.
Die Programme, auf die in diesem Beschluss Bezug genommen wird, sind im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 mit der Erfüllung des CID-Ziels Nr. 197 verbunden, wonach bis zum 31. Dezember 2023 mindestens 11.000 KMU das Programm “KMU-Kompetenzen für Wachstum” abgeschlossen haben müssen.
Darüber hinaus stehen die in dieser Komponente geplanten Maßnahmen im Einklang mit dem Strategischen Rahmen für die KMU-Politik 2030 (MEPP 2030), der am 12. April 2019 vom Ministerrat gebilligt wurde und darauf abzielt, die Position der spanischen KMU in einem globalen, digitalisierten, nachhaltigen und innovativeren Umfeld zu konsolidieren, und im Einklang mit der transformativen Vision Spaniens, die in der im Februar 2019 veröffentlichten Agenda für den Wandel definiert wurde. Sie berücksichtigt auch die Herausforderungen und Ziele, die in der Strategie für die Unternehmernation Spanien, der Digitalen Agenda 2025, der Strategie für die Internationalisierung der spanischen Wirtschaft 2017-2027 und der spanischen Strategie für Wissenschaft, Technologie und Innovation 2021-2027 festgelegt sind.
Die Stiftung EOI überprüft die Einhaltung des CID-Ziels anhand eines zusammenfassenden Dokuments, das die Liste der Unternehmer oder KMU enthält, die das Programm abgeschlossen haben (unter ausdrücklicher Angabe der Identität der Begünstigten und der Größe der KMU), sowie anhand einer offiziellen Bescheinigung über den Abschluss des Programms und eines Nachweises über die Art der erhaltenen Unterstützung.
Die Stiftung EOI ist eine staatliche Stiftung des öffentlichen Sektors, die dem Generalsekretariat für Industrie und kleine und mittlere Unternehmen des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus untersteht und mit diesem im Rahmen der oben genannten Strategie zusammenarbeitet, Allgemeines Ziel dieses Programms ist die Förderung der Ausbildung, der wissenschaftlichen und technischen Studien und der Forschung, insbesondere in den Bereichen Industrie, Umwelt, Innovation, neue Technologien, kleine und mittlere Unternehmen, gewerbliches Eigentum und Wirtschaft, sowie der Vorausschau auf die Entwicklung von Wissenschaft und Technologie und deren Auswirkungen und Einfluss auf den Produktionssektor und die Gesellschaft.
Die EOI-Stiftung ist, wie bereits erwähnt, eine der ausführenden Stellen der Komponente 13 des Plans für Wiederaufbau, Umgestaltung und Widerstandsfähigkeit (Recovery, Transformation and Resilience Plan), wie bereits erwähnt.
Die in dieser Reihenfolge der Grundlagen geregelten Beihilfelinien sind, wie bereits erwähnt, in der Komponente 13 “Förderung von KMU” in ihrer Investition C13.I2 “Wachstum” enthalten, mit dem Ziel, das Wachstum von KMU durch verschiedene Aktionslinien zu fördern. Das Projekt C13.I2.2, “Capacities for SME Growth Programme”, hat ein Gesamtbudget von 101 Millionen Euro für drei Jahre (2021-2023). Konkret sind für C13.I2.2.1 “Activa Industrie 4.0”, C13.I2.2.2 “Activa Wachstum” und C13.I2.2.3 “Activa Cybersicherheit” Investitionen in Höhe von 33, 16,9 bzw. 7,1 Mio. EUR aus dem Fonds für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit geplant, wobei das geschätzte Ziel von 3. 300, 2.600 bzw. 4.500 KMU werden bis zum Ende des vierten Quartals 2023 unterstützt, was zu dem CID-Gesamtziel von 11.000 KMU (197) beiträgt.
Gewährung von Beihilfen in Form von Sachleistungen an KMU auf nicht wettbewerbsorientierter Basis, die in einer spezialisierten Beratungsleistung bestehen.
Diese Initiativen werden durch die Gewährung von Beihilfen in Form von Sachleistungen an KMU in einem nicht-kompetitiven Wettbewerb umgesetzt, die aus einem spezialisierten Beratungsdienst bestehen, der zur Entwicklung einer Diagnose und eines Aktionsplans für die begünstigten Unternehmen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die digitale Transformation zu Industrie 4.0 oder die Cybersicherheit führt, je nach dem betreffenden Programm. Diese Beratung wird von der kooperierenden Einrichtung durchgeführt, die vom Antragsteller zum Zeitpunkt seines Beitritts zum Kreis der Begünstigten ausgewählt wird. Zu diesem Zweck darf keine kollaborierende Einrichtung ausgewählt werden, mit der ein Interessenkonflikt bestehen könnte. Da diese Sachleistungen einer spezifischen Dienstleistung entsprechen, die von der EOI-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, ist die Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze des Konjunkturprogramms zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen sowie der anderen Grundsätze zur Aufdeckung und Korrektur von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleistet.
Für die Umsetzung der entsprechenden Programme “Activa Industrie 4.0”, “Activa Wachstum” oder “Activa Cybersicherheit” wird die EOI-Stiftung mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die den begünstigten Unternehmen Beratungsdienste anbieten werden. Für jedes spezifische Programm werden verschiedene kooperierende Einrichtungen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren ausgewählt.
Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sollen aus dem Konjunktur- und Resilienzmechanismus finanziert werden. Es ist jedoch auch vorgesehen, dass diese Rechtsgrundlagen genutzt werden können, um Forderungen an den Staatshaushalt oder den Haushalt der Autonomen Gemeinschaft zu stellen.
Diese Beihilfe gilt als De-minimis-Beihilfe und wird im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, der Verordnung (EU) Nr. . Nr. 717/2014 vom 27. Juni 2014 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor, unbeschadet anderer anwendbarer Bestimmungen des nationalen Rechts und des Unionsrechts.
Der Anwendungsbereich der Beratungsprogramme “Activa Industria 4.0”, “Activa Crecimiento” und “Activa Ciberseguridad”, die Gegenstand der Beihilfe sind, erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet. Um die Umsetzung in den verschiedenen Regionen zu fördern, ist die Beteiligung der Autonomen Gemeinschaften, die sich diesen Programmen anschließen möchten, vorgesehen.
Die in diesem Beschluss vorgesehene Beihilfe ist im strategischen Subventionsplan des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus 2022-2024 enthalten, der in einem von der Gesundheitskrise geprägten Kontext erstellt wurde und aus haushaltspolitischer Sicht durch die Verabschiedung des Gesetzes 22/2021 vom 28. Dezember über den allgemeinen Staatshaushalt für 2022 sowie durch die Verabschiedung der Verordnung (EU) Nr. 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 gekennzeichnet ist. Dies geschieht durch die erste der fünf strategischen Linien des Plans, die darauf abzielt, die Digitalisierung und Innovation in den produktiven Sektoren, für die das Ministerium zuständig ist, zu fördern.
Zuschüsse von 2.140 bis 7.400 Euro
Die in diesem Erlass vorgesehenen Beihilfen werden auf nicht wettbewerbsorientierter Basis in der Reihenfolge der Antragstellung gewährt, sobald die Prüfung der Erfüllung der Anforderungen abgeschlossen ist, bis der im Aufruf zur Einreichung von Anträgen zugewiesene Haushaltskredit ausgeschöpft ist, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 62 des Königlichen Gesetzesdekrets 36/2020 vom 30. Dezember, das dringende Maßnahmen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und zur Umsetzung des Plans zur Wiederherstellung, Umgestaltung und Widerstandsfähigkeit genehmigt.
Aufgrund der zu erwartenden Menge an Anträgen und um die Bearbeitung zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist vorgesehen, diese ausschließlich auf telematischem Wege einzureichen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 14 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen und Artikel 3.3 des Königlichen Erlasses 203/2021 vom 30. März, der die Verordnungen über das Handeln und Funktionieren des öffentlichen Sektors auf elektronischem Wege genehmigt. Es ist daher nicht möglich, einen anderen als den in diesem Beschluss und in späteren Aufrufen zur Einreichung von Bewerbungen festgelegten Kanal zu verwenden. Die Anträge sind unter Verwendung des elektronischen Formulars einzureichen, das zu diesem Zweck in jeder Aufforderung zur Einreichung von Anträgen vorgesehen ist, gemäß den Bestimmungen von Artikel 66.6 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober.
Das geschätzte Bruttosubventionsäquivalent der zu gewährenden Beihilfe, das durch die entsprechenden Beschlüsse, die den Begünstigten ordnungsgemäß mitgeteilt wurden, festgelegt wird, beträgt 7.400 Euro im Programm “Activa Industrie 4.0”, 6.150 Euro im Programm “Activa Wachstum” und 2.140 Euro im Programm “Activa Cybersicherheit” (ohne indirekte Steuern) pro Begünstigten.
Die Beihilfe wird für eine Beratung verwendet, die eine Diagnose und Analyse der Ausgangssituation des Unternehmens und die anschließende Ausarbeitung eines Aktionsplans umfasst, der die Definition, Quantifizierung und Priorisierung von auf das Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmen beinhaltet. Die Beratung umfasst auch die Durchführung thematischer und demonstrativer Workshops, die dem begünstigten Unternehmen helfen sollen, den Prozess der Umsetzung der im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen zu definieren. All dies wird an die entsprechenden Themen angepasst, je nachdem, ob es sich um das Programm “Activa Industrie 4.0”, das Programm “Activa Wachstum” oder das Programm “Activa Cybersecurity” handelt. In allen Fällen wird die Dauer des Beratungsdienstes für jedes begünstigte Unternehmen auf vier Monate geschätzt und soll es ihm ermöglichen, zu wachsen und wettbewerbsfähiger zu werden und sein Geschäftsmodell weiterzuentwickeln.
Am Ende der Beratung muss die mitarbeitende Einrichtung im Namen des begünstigten Unternehmens die Begründung für die durchgeführten Maßnahmen vorlegen, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls anderer gesetzlich zugelassener Nachweise.
Die Zuschüsse werden von der Fundación EOI verwaltet, einschließlich der Vergabe, Überwachung und Abwicklung. Gegebenenfalls ist die entsprechende Stelle des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der sechzehnten Zusatzbestimmung des Gesetzes 38/2003 vom 17. November, Allgemeines Subventionsgesetz, für die Erklärung der Notwendigkeit der Erstattung sowie für die Untersuchung des Sanktionsverfahrens zuständig.
Die in diesem Ministerialerlass festgelegten Rechtsgrundlagen gliedern sich in 2 Kapitel, 30 Artikel und 2 Schlussbestimmungen. Das erste Kapitel enthält allgemeine Bestimmungen wie den Zweck, die rechtliche Regelung, den sachlichen und geografischen Anwendungsbereich, das Ziel des Programms, die Begünstigten, die Finanzierung der bezuschussten Tätigkeiten, die Anforderungen und Verpflichtungen der begünstigten Unternehmen, die Anforderungen an die mitwirkenden Einrichtungen, die Definition des Beratungsdienstes, die DNSH, die Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen und die Vereinbarkeit mit anderen Beihilfen sowie die Merkmale der Beihilfe.
Im zweiten Kapitel werden die zuständigen Stellen und das Verfahren für die Gewährung der Beihilfen, die Fristen, die Formalisierung und Vorlage der Anträge, die Abwicklung des Verfahrens, die in der Beratung vorgesehenen Tätigkeiten, die Rechtsbehelfe, die Begründung der Durchführung der bezuschussten Tätigkeit und der Anwendung der Zuschüsse, die Nichteinhaltung der Vorschriften, die Erstattungen und die Sanktionen und schließlich die Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen sowie die Öffentlichkeitsarbeit festgelegt.
übersetzt von Bella Irene Fernández Santana
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