Endgültige Verabschiedung des Startups Act, des ersten europäischen Gesetzes zur Förderung von Unternehmertum und Innovation

Diese Norm ist die erste, die speziell auf die Schaffung eines innovativen unternehmerischen Ökosystems in Europa abzielt.

Impulsa Innovación / Redacción

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Die vom Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation über den Staatssekretär für Digitalisierung und künstliche Intelligenz geförderte Verordnung positioniert Spanien an der Spitze Europas bei der Entwicklung eines unternehmerischen Ökosystems mit innovativer Ausrichtung sowie bei der Gründung und Ansiedlung von Start-ups und der Anziehung von Talenten und internationalem Kapital.

Das Gesetz über Unternehmensgründungen ist eine der wichtigsten Verpflichtungen dieser Legislaturperiode und gehört zusammen mit dem Gesetz über die Gründung von Unternehmen und dem Konkursgesetz, die in diesem Jahr verabschiedet wurden, zu den Reformen zur Verbesserung des Geschäftsklimas im Land. Es ist auch einer der wichtigsten Meilensteine für dieses Jahr im Rahmen der Digitalen Agenda 2026 für Spanien, dem Fahrplan für den ehrgeizigen Digitalisierungsplan, den das Land durchführt.

Die Verabschiedung des endgültigen Textes durch eine große Mehrheit im Kongress erfolgt nach einem monatelangen Prozess, der im Juli 2021 mit dem Beginn der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs und einer intensiven Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fraktionen und Akteuren des Sektors begann. Während dieses Prozesses wurden mehr als 80 von den Parteien eingereichte Änderungsanträge eingearbeitet, um den ursprünglichen Text zu verbessern und den Konsens zu stärken.

Einige der Verbesserungen, die während des parlamentarischen Prozesses und der Verabschiedung durch den Senat vorgenommen wurden, sind die folgenden:

  • Es sind verstärkte Anreize für “serielles” Unternehmertum vorgesehen. Die Gründungspartner von Start-ups, die neue Projekte in Angriff nehmen, können uneingeschränkt von den Vorteilen des Gesetzes profitieren.
  • Das Unternehmertum im ländlichen Raum wird gefördert, indem Pilotprojekte im ländlichen Raum gestartet und die im Gesetz vorgesehenen Initiativen mit dem Projekt “Intelligenter ländlicher Raum” abgestimmt werden, das die Einbeziehung neuer Technologien in Bereichen wie Landwirtschaft, Viehzucht, Stadtplanung und Umwelt in den Dörfern vorsieht.
  • Die Anforderungen werden flexibler gestaltet, und es wird die Möglichkeit geschaffen, Talente, die ihr Studium abgeschlossen haben, zur Arbeitssuche in Spanien zu halten.
  • Ein spezielles Visum für digitale Nomaden wird für Inhaber geschaffen, die für sich selbst oder für Arbeitgeber überall auf der Welt im nationalen Hoheitsgebiet arbeiten.

 

Hauptachsen zur Stärkung des unternehmerischen Gefüges

Mit dem Startup-Gesetz will die Regierung Investitionen anregen und Talente anziehen, die Zusammenarbeit zwischen KMU, Großunternehmen und Start-ups fördern, FuEuI auch in der Verwaltung vorantreiben und die Zusammenarbeit zwischen Start-ups und Unternehmern sowie Universitäten und Forschungszentren unterstützen.

Die Verordnung definiert die Kategorie der Startup-Unternehmen als Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind (bzw. 7 Jahre für strategische Sektoren), die nicht an der Börse notiert sind und keine Dividenden ausschütten, deren Hauptsitz oder eingetragener Firmensitz sich dauerhaft in Spanien befindet, die 60 % ihrer Mitarbeiter in Spanien beschäftigen und die einen Umsatz von höchstens 10 Millionen Euro erzielen.

Sie muss auch den “innovativen Charakter” anerkennen, d. h. die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte oder Dienstleistungen. Zu diesem Zweck wurden sieben Kriterien aufgenommen, die von der ENISA zu bewerten sind, darunter der “Innovationsgrad”, der “Grad der Marktattraktivität”, die “Lebensphase des Unternehmens”, die “Skalierbarkeit des Geschäftsmodells”, der “Wettbewerb” und das “Kundenvolumen”.

Hauptziel des Gesetzes ist die Förderung der administrativen Agilität, wofür es ein einziges, telematisches Fenster für die Zertifizierung innovativer Unternehmen als spanische Start-ups (ONE) vorsieht; die nicht obligatorische Anforderung einer Ausländer-Identifikationsnummer (NIE) für gebietsfremde Investoren, die lediglich eine Steueridentifikationsnummer (NIF) für sie und ihre Vertreter benötigen; und die Mindestkosten für Notar- und Registergebühren.

Die Gewinnung, Anziehung und Bindung von nationalen und internationalen Talenten ist ein weiterer Pfeiler des Gesetzes. Aus diesem Grund sieht es Visa- und Aufenthaltserleichterungen für hochqualifizierte Start-up-Arbeitskräfte sowie für nicht in Spanien ansässige Arbeitnehmer für mindestens 5 Jahre vor.

Außerdem soll der Wissensaustausch durch eine allgemeine und grundlegende Regelung für Testumgebungen und Sandkästen verbessert werden. In diesem Sinne wird es Start-ups ermöglichen, ihre Innovation ein Jahr lang in einem kontrollierten Umfeld zu testen, um den Nutzen, die Durchführbarkeit und die Auswirkungen technologischer Innovationen in den verschiedenen Sektoren der Produktionstätigkeit zu bewerten.

Der Text enthält auch wichtige steuerliche Maßnahmen, wie die Senkung des Steuersatzes für die Körperschaftssteuer und die Einkommenssteuer für Gebietsfremde von dem allgemeinen Satz von 25 % auf 15 % in den ersten vier Jahren, nachdem die Bemessungsgrundlage positiv ist. Oder die Erhöhung des Betrags der Steuerbefreiung für Aktienoptionen von 12.000 auf 50.000 Euro pro Jahr im Falle der Lieferung von Aktien oder Beteiligungen durch Start-ups, die aus der Ausübung von Kaufoptionen stammen.

Darüber hinaus werden die maximale Abzugsbasis für Investitionen in neue oder neu gegründete Unternehmen (von 60.000 auf 100.000 Euro pro Jahr), der Abzugssatz (von 30 % auf 50 %) sowie der Zeitraum, in dem ein Unternehmen als neu gegründet gilt, von 3 auf 5 Jahre im Allgemeinen bzw. auf 7 Jahre für Unternehmen in bestimmten Sektoren erhöht.

Führendes Europa

Der Startups Act ist das erste Gesetz, das speziell auf die Schaffung eines innovativen unternehmerischen Ökosystems in Europa abzielt.

Spanien hat einen proaktiven und kohärenten Willen zur Förderung von Exzellenznationen für Unternehmertum in Europa bewiesen, wie die Gründung der ESNA (European Startup Nation Alliance) zusammen mit Österreich und Portugal zeigt. Diese Allianz zielt darauf ab, ein koordiniertes Ökosystem für digitales Unternehmertum in Europa zu schaffen, mit dem Ziel, die Zahl der technologischen Einhörner in der EU bis 2030 zu verdoppeln. Eine große Herausforderung, bei der Spanien dank Initiativen wie der kürzlich verabschiedeten Norm eine führende Rolle einnimmt.

Unser Land steht an der Spitze der Rangliste, wenn es um die Angst vor dem Scheitern als Hindernis für die unternehmerische Initiative geht. 64 % der Bevölkerung haben Angst vor dem Scheitern, verglichen mit dem weltweiten Durchschnitt von 47 % (GEM-Bericht 20-21). Und doch hat es sein unternehmerisches Ökosystem unter den TOP 20 weltweit etabliert, über dem europäischen Durchschnitt (GEM 20-21). Das Startup-Gesetz stellt einen Vektor für Veränderungen dar, um diesen Trend umzukehren und Spanien endgültig als die digitale Talentschmiede der EU zu positionieren. Nach der endgültigen Verabschiedung durch den Kongress wird das Startup-Gesetz voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten.

übersetzt von Bella Irene Fernández Santana

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