Verabschiedung des Gesetzes “Crea y Crece”, das die Gründung eines Unternehmens ab einem Euro und innerhalb weniger Stunden ermöglicht

Der Abgeordnetenkongress hat das Gesetz über die Gründung und das Wachstum von Unternehmen (“Crea y Crece”) endgültig verabschiedet, das die Gründung von Unternehmen erleichtern, regulatorische Hindernisse abbauen, Zahlungsverzug bekämpfen und deren Wachstum und Expansion fördern soll.
Das “Crea y Crece”-Gesetz ist eine der wichtigsten Reformen des Plans für Wiederaufbau, Transformation und Resilienz, der die Dynamik des Produktionsgefüges fördern und den Forderungen und Empfehlungen der verschiedenen internationalen Organisationen entsprechen soll. Das Gesetz hat im Abgeordnetenhaus breite Unterstützung gefunden, was das Ergebnis eines intensiven Dialogs und der parlamentarischen Zusammenarbeit mit den Autonomen Gemeinschaften und allen Wirtschaftsakteuren ist, was die Einarbeitung von Verbesserungen während der Bearbeitung ermöglicht hat.
Das Gesetz fördert die Gründung von Unternehmen und erleichtert deren Wachstum und Expansion, insbesondere von KMU, und stellt sie in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik. Jüngsten Erkenntnissen zufolge ist die Verbesserung des Unternehmenswachstums von wesentlicher Bedeutung für die Steigerung der Produktivität, der Qualität der Arbeitsplätze und der Internationalisierung, die Schlüsselelemente für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums sind.
Darüber hinaus werden durch die Verordnung die Verfahren und Bedingungen für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vereinfacht und beschleunigt, ihr Wachstum durch eine Verbesserung der Rechtsvorschriften gefördert, die Verwendung elektronischer Rechnungen allgemein eingeführt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr festgelegt und alternative Finanzierungsmöglichkeiten durch die Förderung von Mechanismen wie Crowdfunding, kollektive Investitionen und Risikokapital gefördert.
Die Gründung eines Unternehmens wird ab einem Euro einfacher und schneller sein
Das “Crea y Crece”-Gesetz erleichtert die Gründung einer Gesellschaft durch die Verringerung der wirtschaftlichen Kosten und die Vereinfachung der Verfahren für ihre Gründung.
Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit geschaffen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 1 Euro zu gründen, im Gegensatz zu dem bisher geltenden gesetzlichen Mindestbetrag von 3.000 Euro, was es den Unternehmen ermöglicht, diese Mittel für andere Zwecke zu verwenden und die Gründung neuer Unternehmen zu erleichtern.
Auf diese Weise steht Spanien im Einklang mit zahlreichen Nachbarländern, in denen kein Mindestkapital erforderlich ist, was die unternehmerische Initiative fördert.
Es erleichtert auch die Online-Gründung von Unternehmen durch die zentrale Anlaufstelle des Informationszentrums und Unternehmensgründungsnetzes (CIRCE), was eine Verkürzung der Gründungszeit und eine Reduzierung der Notar- und Registerkosten garantiert.
Maßnahmen zur Unterstützung des Unternehmenswachstums
Darüber hinaus verbessert der Gesetzentwurf die Effizienz des Regelungsrahmens für wirtschaftliche Tätigkeiten durch die Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften, die Beseitigung unnötiger Regelungen und die Einführung strafferer Verfahren.
Das Gesetz über Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels wird geändert und der Katalog der von der Genehmigungspflicht befreiten Wirtschaftstätigkeiten erweitert. Tätigkeiten, die von mindestens einer autonomen Gemeinschaft als unbedenklich eingestuft wurden, werden in die Liste der grundlegenden staatlichen Vorschriften aufgenommen.
Ebenso wird das Gesetz zur Gewährleistung der Einheit des Marktes geändert, um die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen und die Mechanismen zum Schutz von Unternehmen und Verbrauchern vor Maßnahmen, die nicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit entsprechen, zu stärken.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
Die Verordnung enthält auch Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr, einer der Ursachen, die sich am stärksten auf die Liquidität und Rentabilität vieler spanischer Unternehmen auswirken, insbesondere auf die KMU.
Zu diesem Zweck wird die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen in allen Geschäftsbeziehungen auf Unternehmen und Selbstständige ausgedehnt, wodurch eine bessere Rückverfolgbarkeit und Kontrolle der Zahlungen gewährleistet wird. Diese Maßnahme senkt nicht nur die Transaktionskosten und stellt einen Fortschritt in der Digitalisierung der Geschäftsabläufe dar, sondern ermöglicht auch den Erhalt zuverlässiger, systematischer und schneller Informationen über die tatsächlichen Zahlungsfristen, eine wesentliche Voraussetzung für die Verringerung der Zahlungsrückstände im Handel.
Außerdem wird festgelegt, dass Unternehmen, die die im Gesetz über den Zahlungsverzug (Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember, das Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorsieht) festgelegten Zahlungsfristen nicht einhalten, keinen Zugang zu öffentlichen Subventionen haben und auch nicht an deren Verwaltung beteiligt werden können.
Schließlich ist die Einrichtung einer staatlichen Beobachtungsstelle für private Zahlungsrückstände geplant, die Daten über Zahlungsfristen überwachen und analysieren und bewährte Verfahren fördern soll. Zu ihren Maßnahmen gehört die Veröffentlichung einer jährlichen Liste säumiger Unternehmen (juristische Personen, die mehr als 5 % ihrer Rechnungen nicht fristgerecht bezahlen und deren Gesamtbetrag der unbezahlten Rechnungen 600.000 Euro übersteigt).
Das Gesetz über Kapitalgesellschaften und das Gesetz über den Zahlungsverzug verpflichtet große Unternehmen, in ihren Jahresberichten die durchschnittliche Zahlungsfrist für ihre Lieferanten oder die Anzahl der Rechnungen anzugeben, die innerhalb einer kürzeren Frist als der in den Vorschriften über den Zahlungsverzug festgelegten Höchstgrenze bezahlt wurden.
Crowdfunding, kollektive Investitionen und Risikokapital
Die Verordnung enthält Maßnahmen zur Verbesserung alternativer Finanzierungsinstrumente für das Unternehmenswachstum gegenüber der Bankfinanzierung, wie Crowdfunding, kollektive Investitionen und Risikokapital.
Im Bereich des Crowdfunding passt das Crea y Crece-Gesetz die nationalen Vorschriften an die europäischen Regelungen an und verschafft diesen Plattformen mehr Flexibilität, um ihre Dienste in Europa anzubieten. Darüber hinaus wird der Anlegerschutz gestärkt und die Schaffung von Vehikeln zur Zusammenfassung von Anlegern erlaubt, um die Verwaltungskosten zu senken. Um den Kreis der förderfähigen Unternehmensprojekte zu erweitern, werden die Investitionsschwellen pro Projekt angehoben (von 2 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR) und die Investitionsgrenzen pro Projekt für Kleinanleger auf den höheren Wert von 1.000 EUR oder 5 % des Vermögens geändert.
Die Risikokapitalbranche wird angekurbelt, indem die Art der Unternehmen, in die diese Einrichtungen investieren können, erweitert wird, darunter auch Finanzunternehmen mit einem hohen Technologieanteil.
Schließlich werden die für geschlossene Fonds ausgewiesenen Zahlen auch auf Strukturen ausgedehnt, die sich in anderen europäischen Ländern seit langem bewährt haben. Dabei handelt es sich um Kreditfonds, die in Darlehen, Rechnungen oder Handelswechsel investieren können, um die Unternehmensfinanzierung von Unternehmen zu verbessern, deren Finanzstruktur sich durch die Pandemie verschlechtert hat.
In Bezug auf die Organismen für gemeinsame Anlagen wird der obligatorische Charakter des Quartalsberichts abgeschafft, die Telematik wird als Standardkommunikationsmittel eingeführt und die Regelung zur Anlagediversifizierung für Risikokapitaleinrichtungen wird flexibler gestaltet.
Das Plenum des Kongresses hat an diesem Donnerstag mehrheitlich einige der vom Senat in den Gesetzentwurf aufgenommenen Änderungen gebilligt, so dass die Initiative ihre parlamentarische Bearbeitung abschließt und der Text für die Veröffentlichung im BOE und sein anschließendes Inkrafttreten bereit ist.
übersetzt von Bella Irene Fernández Santana
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